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in Schwangerschaft Allgemein von (40 Punkte)

Hallo meine Lieben bis zur Geburt sind es noch ca.  8 wochen ich hätte da paar Fragen Vllt könnt ihr mir ja helfen.


Befinde mich seit Beginn der Schwangerschaft im beschäftigungsverbot (Arbeitsbedingt ).

Wie gehe ich jetzt vor sollte ich schon zur Krankenkasse und mutterschutzgeld beantragen diese 13euro am tag was mir 6 wochen vor und 8 wochen nach Geburt zu steht?

Welche Unterlagen benötige ich dafür ? 


Nach diesen 8 wochen gehe ich ja in elternzeit oder ? 

Und wo wird das berechnet mit 67% vom Nettogehalt wo kann ich das berechnen lassen was ich kriegen werde ? 



Nach der Geburt wenn ich auf Hilfe angewiesen bin im Haushalt etc kann dies mein Mann übernehmen sodass er von der Arbeit befreit wird und die Kasse zahlt ihn dafür ? 



Bin für jeden Tipp dankbar was ich noch so beantragen kann bin bei der AOK versichert 


Ihre Schwangerschaft Woche 32
Artificial Intelligence Health Assistant's Answer

Hallo! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft! Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Formulare. In der Regel müssen Sie einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen und bestimmte Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihr Beschäftigungsverbot.

Für die Berechnung des Elterngeldes wird Ihr Nettogehalt herangezogen. Die genaue Höhe können Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ermitteln. Dort finden Sie auch einen Online-Rechner, mit dem Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen können.

Wenn Sie nach der Geburt Hilfe im Haushalt benötigen und Ihr Mann diese Aufgaben übernimmt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden. Die genauen Regelungen dazu finden Sie im Mutterschutzgesetz. Eventuell können Sie auch eine Haushaltshilfe beantragen, die von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird.

Bei der AOK gibt es möglicherweise noch weitere Leistungen oder Anträge, die Sie in Anspruch nehmen können. Es empfiehlt sich, direkt bei Ihrer AOK nachzufragen oder deren Website zu besuchen, um alle Möglichkeiten zu erfahren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine schöne Schwangerschaft!

1 Antwort

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von (63 Punkte)

Du gehst 7 wochen vor der Geburt zur Krankenkasse und beantragst Mutterschaftsgeld ,und gibst deim Arbeitgeber auch 7 Wochen vor Geburt bescheid wie lange du in Elternzeit gehst ,und du kannst dir schon mal die Anträge für Kindergeld und Elterngeld besorgen und schon soweit ausfüllen ,und wenn das baby dann da ist den rest ausfüllen ,da hast du dann nicht mehr so viel zu tun .

von (40 Punkte)
Elterngeld ist ja 67% wo beantrage ich das ? Krankenkasse sagt nicht bei uns die wusste auch nicht wo
von (63 Punkte)
Glaub aufm Jugendamt ,das Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Monaten Lohn den du bekommen hast der Durchschnitt ,sind 67 prozent können auch 65 sein .
von
Also ich habe auch seit Anfang an Beschäftigungsverbot und das ist bis 8 Wochen vor dem Entbindungstermin ausgeschrieben. Schau mal was der Arzt bei deinem Beschäftigungsverbot für ein Datum drauf geschrieben hat.
Das Elterngeld bezahlt bei uns die Familienkasse und die wiederum ist bei der Agentur für Arbeit mit untergebracht.

LG und noch eine schöne restliche Schwangerschaft

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