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in Geburt von (1 Punkt)
Hallo liebe Leute, bitte verurteilt mich nicht aber ich habe ein großes anliegen. Ich und mein freund haben geminsam drei Kinder wobei er das erste anerkannt hat was nicht sein leibliches Kind ist. Nun sind die zwei kinder bei Pflegeeltern und er muss natürlich sehr viel zahlen das kaum was mehr überbleibt mit den ganzen kosten. Jetzt bin ich mit den dritten Kind schwanger und die Frage ist falls mir das wieder abgenommen wird wobei ich das grade am klären bin bei einen anderen Jugendamt würde ich gerne wissen falls mir wieder abgenommen werden sollte ob ich dann die vaterschaft angeben muss oder ob ich trotzdem verzichten kann darauf? Er würde mir so helfen nur er kann nicht vier kinder zahlen mehr weil er selbst eine tochter schon hat. Oder geht  es vielleicht das er von ersten kind wo er nicht der leibliche Vater ist aberkennen kann? 
geschlossen mit Kommentar: Vorwürfe, Vorurteile bezüglich verhüten

2 Antworten

0 Punkte
von (35 Punkte)
Ich glaube du kannst auch einfach sagen du weißt nicht wer der Vater ist.

Warum darfst du denn deine Kinder nicht behalten?

Musst nicht antworten, frage nur aus reinem Interesse.

Vg
von
–1
Sorry aber es wurden schon 2 kinder weg genommen und da wird man wieder schwanger und das kleine kommt evtl auch zu Pflegeeltern? Weist du was du deinen Kindern antust?!!! Sorry aber Sie sollten mal übers Verhüten nachdenken!!!!!
von (35 Punkte)
Naja, das geht uns eigentlich nichts an. Man kann Mal fragen oder einen Tipp geben, aber niemand ist perfekt.
0 Punkte
von (2 Punkte)
Wenn er nicht zahlungsfähig ist weil er Zuwenig verdient wird das berücksichtigt.es gibt den sogenannten Selbstbehalt der ihm zusteht,alles was er darüber hinaus verdient wird für den Unterhalt verwendet.reicht das übrige geld aber nicht aus um alle Kinder den vollen Unterhalt zuzahlen wird es prozentual auf die Kinder aufgeteilt bzw berechnet.

Bin mir nicht sicher aber wenn du z.b Unterhaltsvorschuss bekommen willst,dann muss der Vater oder die möglichen Väter dem Amt genannt werden sonnst gibt es nix.

Übrigens kann man nicht nach Belieben eine vaterschafft an und ablegen.er wusste das er nicht der Vater ist und hat sie trotzdem angenommen, also bleibt das soweit ich weis bestehen.wer nicht verhütet muss halt dafür Grade stehen,egal wie es aktuell bei ihm aussieht.

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