Wenn er nicht zahlungsfähig ist weil er Zuwenig verdient wird das berücksichtigt.es gibt den sogenannten Selbstbehalt der ihm zusteht,alles was er darüber hinaus verdient wird für den Unterhalt verwendet.reicht das übrige geld aber nicht aus um alle Kinder den vollen Unterhalt zuzahlen wird es prozentual auf die Kinder aufgeteilt bzw berechnet.
Bin mir nicht sicher aber wenn du z.b Unterhaltsvorschuss bekommen willst,dann muss der Vater oder die möglichen Väter dem Amt genannt werden sonnst gibt es nix.
Übrigens kann man nicht nach Belieben eine vaterschafft an und ablegen.er wusste das er nicht der Vater ist und hat sie trotzdem angenommen, also bleibt das soweit ich weis bestehen.wer nicht verhütet muss halt dafür Grade stehen,egal wie es aktuell bei ihm aussieht.