Gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht während einer Schwangerschaft ein besonderer Schutz für werdende Mütter am Arbeitsplatz. Ein Teilzeitbeschäftigungsverbot kann angeordnet werden, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.
Wenn Ihnen ein Teilzeitbeschäftigungsverbot ausgesprochen wird und Sie nur noch 4 Stunden pro Tag arbeiten dürfen, stellt sich die Frage nach Ihren freien Tagen. Grundsätzlich bleibt Ihr Anspruch auf freie Tage bestehen, jedoch können sich Änderungen ergeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass das genaue Vorgehen bei einem Teilzeitbeschäftigungsverbot von den individuellen Umständen abhängt und auch tarifliche Regelungen eine Rolle spielen können. Es empfiehlt sich daher, mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalabteilung Rücksprache zu halten.
In vielen Fällen wird versucht, den Arbeitsplan so anzupassen, dass die freien Tage erhalten bleiben oder zumindest ein Ersatz dafür gefunden wird. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie an den Tagen, an denen Sie nur 4 Stunden arbeiten, trotzdem Ihren regulären freien Tag haben.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass sich Ihre freien Tage ändern oder reduziert werden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es aufgrund des Teilzeitbeschäftigungsverbots organisatorisch nicht möglich ist, Ihnen weiterhin die gleichen freien Tage zu gewähren.
Um Klarheit über Ihre konkrete Situation zu erhalten, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Gemeinsam können mögliche Lösungen gefunden werden, um sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Denken Sie daran, dass während der Schwangerschaft Ihr Wohlbefinden und das Ihres ungeborenen Kindes im Vordergrund stehen. Es ist wichtig, auf Ihren Körper zu hören und bei Bedenken oder Fragen immer einen Arzt oder eine Ärztin sowie gegebenenfalls eine Beratungsstelle für Schwangere hinzuzuziehen.