Ja, sowohl Sie als auch Ihr Partner haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie beide in Elternzeit gehen. Das Elterngeld wird individuell für jeden Elternteil berechnet. Es beträgt in der Regel 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Beginn der Elternzeit.
Um das genaue Elterngeld zu berechnen, werden die Einkommensunterlagen beider Partner herangezogen. Dabei werden alle steuerpflichtigen Einnahmen berücksichtigt, wie zum Beispiel Gehalt, Bonuszahlungen oder auch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.
Für die Berechnung des Elterngeldes wird ein Bemessungszeitraum von zwölf Monaten vor dem Beginn der Mutterschutzfrist oder dem Monat vor Geburt herangezogen. Wenn sich das Einkommen während dieses Zeitraums verändert hat, wird der Durchschnittswert verwendet.
Es ist wichtig zu beachten, dass das maximale monatliche Elterngeld bei 1.800 Euro liegt und es eine Mindesthöhe von 300 Euro gibt. Die genaue Höhe des Elterngeldes kann also je nach individuellem Einkommen variieren.
Zusätzlich zum Basiselterngeld gibt es auch noch das sogenannte Partnerschaftsbonus-Elterngeld für Paare, bei denen beide Partner gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser Bonus beträgt insgesamt vier zusätzliche Elterngeld-Monate.
Es ist ratsam, sich bei Fragen zur Berechnung des Elterngeldes an die zuständige Elterngeldstelle zu wenden oder einen Experten für Familienrecht zu konsultieren.