Wenn Sie während Ihrer Elternzeit erneut schwanger werden und Ihren Arbeitgeber darüber informieren möchten, sollten Sie dies schriftlich tun. Geben Sie das voraussichtliche Datum des Beginns Ihrer Mutterschutzfrist an und bitten Sie um eine Bestätigung des Eingangs Ihres Schreibens. Es ist wichtig, dass Sie diese Information so früh wie möglich mitteilen.
Wenn Ihre Elternzeit vorzeitig endet, sind Sie grundsätzlich bereit zu arbeiten. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ihr Arzt Ihnen erneut ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Dies hängt von Ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. Ein Beschäftigungsverbot kann ausgestellt werden, wenn Ihre Tätigkeit für Ihre Gesundheit oder die Gesundheit Ihres ungeborenen Kindes gefährlich ist.
Ein Beschäftigungsverbot hat Auswirkungen auf Ihren Lohnanspruch. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld beträgt in der Regel 13 Euro pro Kalendertag und wird für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt gezahlt.
Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um alle notwendigen Schritte zu besprechen und Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu klären.