Wenn Ihnen ein Beschäftigungsverbot erteilt wurde und die Krankenkasse für Ihren Lohn aufkommt, erhalten Sie in der Regel weiterhin den vollen Lohn. Das Beschäftigungsverbot bedeutet, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht arbeiten dürfen. In dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse Ihre Bezüge und zahlt Ihnen den Nettolohn aus. Es werden keine bestimmten Beträge abgezogen. Allerdings kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber eventuell einen Teil des ausgezahlten Betrags von der Krankenkasse zurückerstattet bekommt. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen ab. Am besten klären Sie diese Details mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse direkt ab, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen haben und keine Missverständnisse entstehen.