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in Mutters Gesundheit in der Schwangerschaft von (3 Punkte)
Hallo, ich bin in der 15. Schwangerschaftswoche mit Zwillingen und mir geht es im Allgemeinen gut. Allerdings vertrage ich scheinbar das Licht oder die Luft auf der Arbeit nicht. Sobald ich den Laden betrete, bekomme ich extreme Schwindelgefühle und es wird schwarz vor Augen. Meine Frauenärztin meint, dass dies kein Grund für ein Beschäftigungsverbot sei. Ich würde gerne weiterarbeiten, aber kann einfach nicht mehr dort stehen. Ich bin total verzweifelt, da eine Krankmeldung zwar anfangs in Ordnung ist, aber eigentlich handelt es sich ja nicht um eine Krankheit, sondern um etwas Schwangerschaftsbedingtes. Habt ihr Ideen, wie ich reagieren soll?
Ihre Schwangerschaft Woche 15
Artificial Intelligence Health Assistant's Answer

Es tut mir leid zu hören, dass du mit solchen extremen Schwindelgefühlen auf der Arbeit zu kämpfen hast. Es ist wichtig zu verstehen, dass jedes individuelle Schwangerschaftserlebnis unterschiedlich ist und jeder Körper anders reagiert.

In Bezug auf dein Anliegen gibt es einige Möglichkeiten, wie du reagieren kannst:

  • Suche das Gespräch mit deiner Frauenärztin: Erkläre ihr ausführlich deine Symptome und wie stark sie dich beeinträchtigen. Frage sie nach möglichen Lösungen oder ob ein Beschäftigungsverbot doch gerechtfertigt sein könnte.

  • Hol dir eine Zweitmeinung ein: Wenn du Zweifel an der Aussage deiner Frauenärztin hast oder unsicher bist, ob ihre Einschätzung korrekt ist, kannst du auch eine andere Fachperson konsultieren. Ein weiterer Arzt oder eine Ärztin kann dir möglicherweise eine andere Perspektive bieten.

  • Suche das Gespräch mit deinem Arbeitgeber: Teile ihm deine Situation ehrlich mit und erkläre, wie sehr dich die Schwindelgefühle beeinträchtigen. Frage nach möglichen Anpassungen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel einem anderen Raum oder einer anderen Beleuchtung.

  • Erkunde alternative Arbeitsmöglichkeiten: Wenn es nicht möglich ist, die Arbeitsbedingungen anzupassen oder ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, könntest du überlegen, ob es alternative Arbeitsmöglichkeiten gibt. Vielleicht ist es möglich, vorübergehend von zu Hause aus zu arbeiten oder Teilzeit zu arbeiten.

    Es ist wichtig, dass du auf deinen Körper hörst und deine Bedürfnisse ernst nimmst. Schwangerschaftsbeschwerden können unterschiedlich stark sein und jeder Fall sollte individuell betrachtet werden. Suche Unterstützung bei deiner Frauenärztin und gegebenenfalls auch bei anderen Fachpersonen, um die beste Lösung für dich und deine Situation zu finden.

  • 5 Antworten

    +1 Punkt
    von

    Leider ist es kein gerechtfertigter Grund für ein BV, mit Schwindel haben ja fast alle Schwangeren zu kämpfen. Da bleibt dir im schlimmsten Fall nur die Krankschreibung. Ein Bv hat ja nichts mit Schwangerschafts bedingt Krank sein oder nicht zutun. Es geht darum das, dass Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sein könnte wenn du die Arbeit ausführen würdest. 


    Wünsche dir alles gute <3

    +1 Punkt
    von (8 Punkte)
    Hallo ,

    kann deine Sorge volkommen verstehen bin jetzt auch in der 15 +3 Ssw.

    Bin momentan auch krankgeschrieben aus Schwangerschaft Beschwerden. 

    Ich versuch auch viel Info mur sus dem Netz zu hilen und im Bekanntenkreis, allerdings ich bin zwar keine Ärztin aber allein die Tatsache  das du Zwillinge bekommst zählst du als Risikoschwsngerschaft das allein reicht als Grund dir ein BV austellen  ,evtl ist das überheben von mir aber da würde ich mir eine andere FA.suchen.

    Allein in meinem Freundeskreis sind drei schwangere die bezüglich Stress oder als Riskoschwangerschaft zählen ein BV bekommen haben ohne Probleme. 

    Denn das Wohl des Baby und der Mutter steht an erste Stelle.
    von (236 Punkte)
    Hallo Nattes, wie italy geschrieben hat hatte vollkommen recht du bist noch am Anfang in ss such bitte eine andere FA , wenn man der/die FA eine schwangere Frau sagt dass sie beschwerde hat bei dee Arbeit, oder oder oder muss natürlich FA es verstehen und die BV geben, ja ss ist keine Krankheiten solange man aufpasst wird nichts passiert, FA ist nicht in deine stelle zu verstehen wie du dich füllst und bist noch am Anfang und hat diees monat die quatall angefangen und du hast das recht eine andere FA zu suchen.
    Ich Wunsche dir alles gute

    Lg
    von
    Die Gründe für ein Bv sind gesetzlich geregelt. Der Arzt kann also nicht einfach ein BV austellen nur weil die Ss Beschwerden durch ihren Arbeitsplatz hat. In dem Fall ist ihr Arbeitgeber verpflichtet sich um das Wohlbefinden der Schwangeren zu kümmern und ihr einen Alternatuven Arbeitsplatz anzubieten. Wenn er das nicht erfüllen kann, ist der Betriebsarzt dafür zuständig ein BV auszustellen. Auch ein anderer Arzt ist an die entsprechenden Gesetze gebunden und kann nicht einfach eins austellen.

    Eine Risikoschwangerschaft ist auch kein alleiniger Grund für ein BV, da kommt es drauf an warum die Schwangere zu der Risiko Gruppe zählt.
    +1 Punkt
    von
    Ich denke wenn du mit Zwillingen schwanger bist wirst du irgendwann etwas kürzer treten wegen dem Gebärmutterhals.. Lass das immer kontrollieren bei der Vorsorge. Bei mir hat es schon in der 18ten angefangen und ich bin dann aus dem Verkehr gezogen worden. Ansonsten sprech mal mit deinem Chef. Ich arbeite im Einzelhandel und habe ihm gesagt es wäre besser wenn ich im Wechsel Kasse und Beratung mache weil ich auch Kreislauf Probleme hatte. 
    0 Punkte
    von
    Hallo, 

    ich finde nicht, dass man Schwindel direkt als Grund für ein Beschäftigungsverbot ausschließen sollte. Man muss abklären, woher der Schwindel kommt. Mir war wochenlang schwindelig. Bin sogar mehrfach zusammengebrochen und habe das Bewusstsein verloren. Bei mir wurde dann ein so massiver Eisenmangel festgestellt, dass ich Infusionen bekommen habe. Da ich eine Risikoschwangerschaft habe (aufgrund vorangegangener Fehlgeburten) bin ich auf Grund der Risikoschwangerschaft in Kombi mit gefährlichen Schwindel und Eisenmangel in der 21. Woche ins Beschäftigungsverbot gegangen. Von daher würde ich mal nachfragen, was der Auslöser bei dir ist. Wenn es normaler schwangerschaftbegleitender Schwindel ist, wird das nicht zum Verbot führen. Aber wenn mehr dahinter steckt vielleich doch....

    Liebe Grüße und ich wünsche dir sehr, dass es bald besser wird. 
    von (236 Punkte)
    Meine meinung ist wenn man beschwerden hat und anderes nicht geht, eine richtige FA für Anfang ein AU schreibt für ein paar tage, ich bin keine Arzt aber die Beschwerden haben wir fast alle und wir wissen wie es ist und wenn man in der Arbeitzeit  slimmer wird ist ein Grund min. ein paar Tage nach hause zu bleiben, wenn FA möchtet kann ein BV schreiben ist bei jede FA anderes, ist meine Meinung.

    Lg
    +1 Punkt
    von (3 Punkte)
    Hallo 8hr lieben, vielen Dank für sie antworten.

    Ich habe mit meinem AG bereits gesprochen und unserer Rechtsabteilung, es gab bereits eine gefahrenprüfung des Arbeitsplatzes, dieser ist soweit sicher für schwangere, daher darf er mir kein Berufsverbot aussprechen.

    Es geht ja auch nicht um die Arbeit, denn körperlich fit bin ich soweit. 

    Das Problem ist wirklich, dass ich scheinbar das künstliche Licht nicht vertrage und bereits nach 10 min Aufenthalt im Laden einfach umkippe.

    Diese Probleme hatte ich vorher nicht.

    Ich würde sagen, wenn ich umfallen, ist meine Gesundheit und das Leben meiner Kinder schon iwie gefährdet, was also ein bv rechtfertigen würde.

    Dies haben mir jetzt auch bereits mein Hausarzt und unser Hebammenhaus bestätigt.

    Ich möchte auch nicht direkt ins bv gehen.

    Denn ich arbeite wirklich gerne, ich möchte max. 6 Wochen krankgeschrieben werden(natürlich nicht direkt am stück) damit ich jede Woche prüfen kann, ob sich die Situation verbessert. Jedoch möchte ich nicht ins Krankengeld rutschen, da ich mir dann ein wenig Sorgen mache, wegen der elternzeit.

    Daher wollte ich eben wissen, wie es danach weitergeht. In einer SS weis man ja sowieso iwie nix vorher, bin aber leider ein Mensch, der sehr früh schon alle Eventualitäten in Betracht zieht und sich deshalb auch zu oft, zu viele Sorgen macht.

    Fazit ist nun: ich habe noch einen Termin bei pro familia um mich dort auch nochmal beraten zu lassen, außerdem werde ich den Urlaub meiner fa nutzen und bei ihrer Vertretung mal eine 2. Meinung einholen.

    Danach habe ich meinen nächsten fa Termin. Dort werde ich mit meiner fa mal ganz genau alles besprechen und sollte sie sich weiterhin quer stellen, werde ich dann den fa wechseln.

    Ich gebe euch recht, jede schwangere hat mit Schwindel zu kämpfen, jedoch ist es schon schwierig, wenn dieser nur unter bestimmten Lichtverhältnissen Auftritt, denn ich bin komplett schwindelfrei, seid der 13. Woche nur der Gang in meinen Laden haut michbim wahrsten Sinne des Wortes um. Daher muss ja iwas dort mich negativ beeinflussen.

    Ich hoffe ehrlich gesagt, dass ich das bv nicht benötigen werde und wieder arbeiten gehen kann.

    Euch wünsche ich alles liebe und eine tolle schwanger schafft   :-)
    von
    Wenn du dich zwei Wochen krank schreibst und einen Tag arbeitest. Merkst es geht nicht. Fängt ja rein theoretisch die 6 Wochen Frist neu an. Habt ihr eine andere Filiale? Würde es helfen anstatt 8 Stunden 4 Stunden zu arbeiten auch das geht...
    von
    Die 6 Wochen Frist fängt leider nicht wieder von neu an wenn der selbe Grund besteht und dies auch so auf der AU steht.

    Scjeangerschafts bedingter Krankheitsausfall wird in der Elterngeld Berechnung ausgeklammert. Die Zeit würde somit nicht in die Berechnung fallen. Du müsstest halt gucken ob es halt in der Krankenzeit zu finanziellen Engpässen kommen könnte.

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